Bei einem Haftpflichtschaden, bei dem Sie nicht schuld sind, haben Sie grundsätzlich das Recht einen unabhängigen freien Sachverständigen zu beauftragen. Wenn gleich die Versicherung das nicht so gerne hat. Sie haben das Recht und darauf sollten Sie immer bestehen. Ihr Anwalt kann Sie beraten.
Das KFZ-Schadengutachten dient zur Ermittlung des entstandenen Schadens am Fahrzeug. Es gibt Aufschluss über den Instandsetzungsaufwand am verunfallten Fahrzeug. Da Sie als Geschädigter zur Ermittlung des Ihnen entstandenen Schaden aufgerufen sind haben Sie Anspruch auf die Hinzuziehung eines Gutachters. Dieser ermittelt zuverlässig die Kosten zur Behebung des gesamten Schadens an Ihrem Fahrzeug.
Weitere Leistungen im Überblick
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