Ihr Sachverständiger Bodo von Eichstedt

Service - richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des ihm entstandenen Schadens. 
Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung empfehlen wir folgende 10 Dinge zu beachten:

  1. Notieren Sie: Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsnummer. Und, hat der Unfallgegner evtl. Alkohol getrunken???

  2. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und auch Beschädigungen am Unfallgegnerfahrzeug. (Manchmal versuchen Andere später mehr zu verlangen, als ihnen tatsächlich zusteht). 

  3. Adressen von Zeugen aufschreiben. Es ist immer gut wenn Sie die Polizei einschalten. In jedem Fall aber bei größeren Schäden, Unfälle mit ausländischem Kennzeichen, bei Personenschäden oder bei unklarer Verschuldungslage.
    Bewahren Sie die Kopie des polizeilichen Unfallberichtes gut auf!

  4. Sie sollten in jedem Fall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen Er wird den Schaden  begutachten. Die Sachverständigenkosten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Seien Sie vorsichtig bei Anrufen von der gegnerischen Versicherung:

  • Wir machen das alles für Sie…

  • Sie brauchen hier nur zu unterschreiben…

  • Wir schicken unseren Sachverständigen heraus…

 

Oft versuchen die Versicherungen den Geschädigten einzuschüchtern mit Aussagen wie:

  • Wenn Sie nicht unseren Sachverständigen nehmen, bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten für Ihren Gutachter sitzen.

  • Denken Sie an die Schadensminderungspflicht etc.

Es wird versucht Geld zu sparen und zwar Geld das Ihnen zusteht, dem müssen Sie nicht zustimmen! Fragen Sie lieber Ihren Anwalt.

5. Bedenken Sie, Sie  sind verpflichtet, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Beweispflicht nicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung abnehmen. Meistens bringt das einen finanziellen Nachteil mit sich, und wie steht es mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.

6. Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen.

7. Ein guter Sachverständiger wird auch berechnen, ob Ihnen durch den Unfall eine Wertminderung zusteht. Das ist bares Geld für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.

8. Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten ergeben sollten oder wenn Sie z. B. ein Beweissicherungsverfahren wegen etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen. Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.

9. Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Ihr Sachverständiger kann Sie auch hier richtig beraten.

10. Denken Sie immer daran, Sie sind als Geschädigter Manager des Schadens.
Sie allein entscheiden
, welcher Sachverständige, welcher Anwalt, und zuletzt welche Fachwerkstatt zum Einsatz kommen.

Übrigens:
Nicht alle Schäden die vom Unfallgegner angezeigt werden, müssen tatsächlich auch von Ihrem Unfall her stammen. Dies prüft ebenfalls Ihr Kfz.-Sachverständiger.

Wir schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.